FAQ
Braucht der Lehrbetrieb jemand speziellen, der die Ausbildung durchführt?
Ja, für die Ausbildung der Lehrlinge ist ein eigener Ausbilderzuständig - entweder ist dies der Lehrberechtigte selbst oder ein vom Arbeitgeber bestimmter Mitarbeiter. Der Ausbilder muss über eine entsprechende Ausbilderqualifikation verfügen. Diese umfasst neben fachlichen Know-how auch berufspädagogisches Kompetenzen sowie rechtliche Kenntnisse.