FAQ

Wer muss sich um die Lehrvertragsanmeldung kümmern?


Der Lehrberechtigte muss den Lehrvertrag binnen drei Wochen bei der Lehrlingsstelle der Wirt­schafts­kammer seines Bundeslandes anmelden.

Der fertige Lehrvertrag wird dann in entsprechender Anzahl dem Lehrberechtigten zur Weiterleitung an die Lehrvertragsparteien übermittelt.

KarriLehre.at ist ein Projekt der WKO Braunau - in Kooperation mit Business Upper Austria - und wird mit Fördermittel des Wirtschaftsressorts des Landes OÖ im Rahmen der Wachstumsstrategie für Standort und Arbeit umgesetzt.