FAQ
Wer muss sich um die Lehrvertragsanmeldung kümmern?
Der Lehrberechtigte muss den Lehrvertrag binnen drei Wochen bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer seines Bundeslandes anmelden.
Der fertige Lehrvertrag wird dann in entsprechender Anzahl dem Lehrberechtigten zur Weiterleitung an die Lehrvertragsparteien übermittelt.